München. Bei Kinderspielsachen sollten Hersteller oder Importeur immer mit vollständiger Adresse angegeben sein. Fehlen diese Angaben, kann es sich dabei um billige und möglicherweise gefährliche Produkte handeln. Darauf weist der TüV Süd hin. Ein Kauf im Fachhandel, Discounter oder seriösen Onlineshop macht den Umtausch leichter. Wer im Internet kauft, kann sich zum Beispiel am TüV-Siegel "s@fer shopping" orientieren.
Damit keine Erstickungsgefahr besteht, sollten kleinteilige Spielsachen besser im Regal bleiben. Als Faustregel gilt:
Spielzeug, das kleiner als eine Zwei-Euro-Münze ist, ist für Kinder unter drei Jahren nicht geeignet. Neben der Größe
der Spielsachen ist auch der Geruch entscheidend. Produkte, die stark chemisch oder nach Parfüm riechen, enthalten oft
Schadstoffe.
dpa
Ab dem 20.07.2011 müssen die Vorschriften der EU-Spielzeugrichtlinie in den Mitgliedstaaten angewendet
werden. Zu diesem Tag wird eine Verordnung, die 2. Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug, welche die
Richtlinie umsetzt, in Kraft treten. Damit ist eine umfassende Erweiterung der Pflichten für Händler verbunden.
Durch die neue
Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG will der europäische Gesetzgeber der technischen Entwicklung Rechnung
tragen, z.B. was Lärm- und Chemiestoffbelastung betrifft.
Die Informationspflichten der Marktteilnehmer werden im deutschen Recht in der
Verordnung über die Sicherheit
von Spielzeug (2. GPSGV) zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt, die rechtzeitig von
der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates angepasst wird. Bei der Auslegung der neuen Bestimmungen
sind die Leitlinien der Kommission von 16.04.10 besonders zu beachten. Zwar sind diese für die Gerichte nicht
bindend, dienen aber der Orientierung.
Die meisten von der Spielzeugrichtlinie vorgesehenen Pflichtinformationen müssen auf dem Spielzeug selbst,
auf der Verpackung oder in der Gebrauchsanleitung angegeben werden.
Eine Ausnahme stellen aber die Warnhinweise dar. Die Spielzeugrichtlinie betrachtet bestimmte Warnhinweise
als notwendig für die Kaufentscheidung. Dementsprechend müssen sie gem. § 11 Abs. 4 der 2. GPSGV-E rechtzeitig
vor dem Kauf angegeben werden:
"Warnhinweise, die für die Entscheidung zum Kauf eines Spielzeugs maßgeblich sind, wie etwa die Angabe des Mindest- und Höchstalters der Benutzer, sowie die sonstigen einschlägigen Warnhinweise gemäß Anhang V der Richtlinie 2009/48/EG sind auf der Verpackung anzugeben oder müssen in anderer Form für den Verbraucher vor dem Kauf klar erkennbar sein.Dies bedeutet, dass die Warnhinweise vor dem Kauf auf der Website sichtbar sein müssen. Unter Kauf in diesem Sinne sind nach Ansicht der Kommission
Dies gilt auch, wenn der Kauf auf elektronischem Weg abgeschlossen wird."
"sämtliche Kaufhandlungen zu verstehen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass der physisch nicht in der Nähe des gewünschten Produkts befindliche Käufer dieses Produkt bestellt."Das Bereithalten der erforderlichen Informationen im Online-Shop ersetzt allerdings nicht deren Angabe auf dem Spielzeug selbst oder auf der Verpackung. Sie müssen also doppelt angegeben werden.
29.11.2010
DIE WAHRHEIT
Rettet unsere Teddys!
Vorweihnachtliche Pyromanen: Die Stiftung Warentest verbrennt auf dem Scheiterhaufen der Sicherheit
plüschige Kindergefährten. VON KRIKI
Ein Land, in dem einst Bücher brannten, verbrennt jetzt Stofftiere! Wer glaubte, so etwas könnte bei uns
nie passieren, sieht sich getäuscht: Die Stiftung Warentest legte kürzlich eine groß angelegte "Studie" vor,
für die sie nach Herzenslust Puppen, Plüschtiere und Plastikfiguren abfackelte! Es ging den Brandstiftern
von Warentest selbstverständlich nur um die Entflammbarkeit der Spielzeugtiere, sie wirkten quasi als
Brandschutzengel der lieben Kleinen.
Obwohl die Stiftung selbst einräumt, dass das Ankokeln von Stofftieren als Brandursache für Wohnungsbrände
"eher selten" festzustellen ist, wurde prophylaktisch munter drauflos gezündelt. Dabei wird jedes vernünftige
Kind eher Gardinen, Bastmöbel und Holzbetten in Brand setzen als den geliebten Teddy. Auch die bekannteste
jugendliche Brandstifterin, Paulinchen aus dem "Struwwelpeter", setzte nur sich selbst in Brand, während ihre
Puppe sicher im Hintergrund lag. Die beiden mit erhobenen Pfoten moralisierenden Katzen Minz und Maunz
("Die Mutter hats verboten!") konnten dem Häuflein Asche, das von der ungehorsamen Pauline zurückblieb,
nicht vorwerfen, dass sie ihre Puppe gefährdet hätte.
Der Stiftung Warentest wars schnurz, sie setzte ihrerseits einen Plüschaffen "rasend schnell in Brand und
ließ ihn lichterloh brennen", wie der Berliner Tagesspiegel beeindruckt berichtete. Der bedauernswerte Affe
der Firma Sigikid wurde daraufhin umgehend vom Markt genommen und vermutlich kontrolliert verbrannt.
Man wundert sich ohnehin, dass der haarige Affe zum Verkauf angeboten werden durfte, da laut der EU-Vorschrift
für Spielzeug keine Materialien "mit einer haarartigen Oberfläche, bei denen ein oberflächiges Abflammen (
flash effect) auftreten kann", für die Herstellung von Spielwaren erlaubt sind. Wie sich all die langhaarigen
Plüschteddys und Barbiepuppen auf den Flohmärkten durch die EU-Kontrollen gemogelt haben, bleibt genauso
schleierhaft.
Die EU-Normen sind streng: Die Flammenausbreitungsgeschwindigkeit darf für Rollenspielzeug nicht höher
als 30 mm/s sein. Die Höchstgeschwindigkeit des Rollens ist seltsamerweise noch nicht festgelegt.
Am stärksten enttäuscht waren die Pyromanen von der Stiftung Warentest übriges nicht von den Plüschtieren,
sondern vom Holzspielzeug. Das ist nicht verwunderlich, denn Holz wird schon seit Langem für sein langsames
Abbrennen kritisiert und taugt noch nicht einmal zum Grillen.
Doch die wirklich gefährlichen Brandherde im Kinderzimmer wurden von der Stiftung Warentest übersehen.
Die harmlos aussehenden "Fluffy-Bälle" kommen selbstverständlich aus China und sind so leicht entflammbar,
"dass sie eine echte Lebensgefahr für Kinder darstellen!", warnt die Website "Kinderprodukte 24".
Auch das Schweizer Bundesamt für Gesundheit warnt vor den "Fluffy Balls", die auch "Puffer-Balls" oder
"Pom Pom Balls" heißen können. Allerdings räumen die Schweizer ein, dass bisher keine Meldungen über
Unfälle bekannt seien. Die brandgefährlichen Bälle brennen, wenn sie einmal in Flammen stehen, zügig
weiter und verqualmen jeden Raum in kürzester Zeit, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.
Doch auch diese schwer löschbaren Feuerbälle aus China werden noch von ihrer "Water Yoyo"-Variante
übertroffen: Sie brennen genauso gut, geben aber dabei noch Stoffe ab, die als Nervengift gute Dienste
leisten und obendrein krebserregend sind, wie das Bayrische Staatsministerium für Verbraucherschutz mitteilt.
Doch dieser "Yoyo" kann noch mehr: Sein Gummiband kann Unglückliche strangulieren, warnen die besorgten
Verbraucherschützer, denn "das Geräteprinzip ähnelt der Bola, einem Jagdgerät der südamerikanischen Indianer"!
Mittlerweile sind die "Water Yoyos" auch am Automaten zu ziehen. Wenn Sie ein brennendes Kind am Automaten
hängen sehen, zögern sie nicht, ihm zu helfen!
Schwimmschuhe schützen vor Ausrutschen
Köln (dpa/tmn) Kinder können sich im Schwimmbad leicht auf Stufen und Übergängen sowie in den Duschen verletzen. Rutschfeste Schwimmschuhe schaffen Abhilfe, teilt der TÜV Rheinland mit.
Bei Nässe werden die Flächen im Schwimmbad schnell glitschig. Kinder tragen deshalb am besten rutschfeste Gummi- oder
Schwimmschuhe, rät der TÜV Rheinland. Diese schützen auch vor scharfen Kanten oder Bienen- und Wespenstichen unter der
Fußsohle. Abstand halten sollten Kinder auch von Ansaugöffnungen an Beckenrand und -boden: Darin können sich sonst lange
Haare oder Hände leicht verfangen.
Auch Wasserrutschen können gefährlich werden, da Kinder ihre Rutschgeschwindigkeit nur schlecht kontrollieren können und
leicht aus der Bahn kippen. Eltern sollten deshalb gemeinsam mit ihrem Nachwuchs die Hinweistafeln studieren, auf denen
etwa die richtige Sitzhaltung abgebildet ist.
Schlauer Sonnenschutz: Kindern kräftige Farben anziehen
Düsseldorf (dpa/tmn) Sonnenschutzcreme ist nicht alles - auch mit der richtigen Kleidung können Eltern ihre Kinder vor der Sonne schützen. Neben Hosen und Hemden mit speziellem UV-Schutz leisten auch andere Bekleidungsstücke gute Dienste.
Wie stark ihr Schutz ausfällt, hängt aber vom Material, der Webdichte und den Farben ab, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf: Je enger die Fäden und je kräftiger die Farben, desto weniger UV-Strahlen gelangen an die Haut. Daher eigneten sich für Kinder keine leichten, transparenten Gewebe aus Baumwolle oder Viskose. Besser blockten Polyester und Polyester-Mischstoffe die Strahlen ab.
Wer Kleidung mit speziellem UV-Schutz kaufen möchte, sollte auf das verwendete Prüfverfahren achten. Der Preis allein sage wenig über die Qualität aus, erläutern die Verbraucherschützer. Die härtesten Kriterien müssten Textilien bei einer Prüfung nach "UV-Standard 801" erfüllen, für den ein T-Shirt nass gemacht, gedehnt und mehrmals gewaschen wird. Für das Siegel "nach australisch-neuseeländischem Standard" (AS/NZW 4399: 1996) durchlaufe die Kleidung den UV-Check dagegen nur fabrikneu - es fehle der Nachweis, wie gut sie auch nass oder gedehnt schützt.
Der "Lichtschutzfaktor für Textilien" ist mit dem Lichtschutzfaktor (LSF) von Sonnenschutzmitteln vergleichbar, erklären die Verbraucherschützer. Er werde als sogenannter UPF-Wert angegeben. Dieser Wert multipliziert mit der Eigenschutzzeit der Haut ergebe die maximal empfohlene Aufenthaltsdauer in der Sonne - wobei Kinder eine Eigenschutzzeit von weniger als zehn Minuten haben. Um sie zusätzlich vor Sonnenbrand und Hautschäden zu schützen, sollten Eltern sie auch unter der Kleidung mit Sonnenschutzmittel eincremen.
Mehr zum Thema: dpaq.de/UV-Schutz
Riechen und fühlen: Gefährliches Spielzeug erkennen
Nürnberg (dpa/tmn) Kaufen Eltern neues Spielzeug für ihr Kind, sollten sie ihre Sinne einsetzen. Riecht ein Spielzeug unangenehm, bleibe es besser im Laden stehen, sagte Rainer Weiskirchen vom TÜV Rheinland LGA.
Denn das kann ein Hinweis auf problematische Inhaltsstoffe sein. Laut der EU-Kommission wurden 2009 1993
unsichere Konsumgüter an das EU-Schnellwarnsystem RAPEX gemeldet, sieben Prozent mehr als Vorjahr.
Am häufigsten beanstandet wurden Kinderspielzeuge und Kleidung.
Gut sei, wenn sich Eltern schon vor dem Kauf Gedanken machen, was ihr Kind überhaupt braucht.
Ein Spielzeug für Über-Dreijährige sei eben nicht für ein zweijähriges Kind geeignet. Wo sie Teddy oder
Bagger kaufen, spiele ebenfalls eine Rolle. In Billigshops sei das Risiko, ein problematisches Spielzeug
zu bekommen, deutlich höher als bei Fachhändlern oder großen Kaufhäusern, erklärte Weiskirchen. Bei
einer «sicheren Quelle» zu kaufen, ermöglicht Eltern außerdem, ein Spielzeug bei Problemen zu reklamieren.
Wird das ausgewählte Produkt dann gründlich angesehen und befühlt, entdeckten Eltern meist selbst, wie
sorgfältig es verarbeitet ist. Sitzen die Augen des Teddys wirklich fest oder können sie sich lösen und vom
Kind verschluckt werden? Gibt es scharfe Kanten, an denen sich der Nachwuchs verletzen könnte? Solche
Spielsachen bleiben ebenfalls besser im Regal stehen, empfahl Weiskirchen.
Außerdem sollte das ausgewählte Produkt unbedingt das CE-Zeichen tragen. Der Hersteller verpflichtet sich
damit selbst, die wesentlichen Anforderungen der geltenden EU-Richtlinien einzuhalten. Überprüft wird das
allerdings nicht. Mehr Aussagekraft haben Prüfzeichen unabhängiger Institute - wie «TÜV PROOF», «GS» oder
das LGA-Qualitäts-Zertifikat.
Umstieg aufs Fahrrad - besser ohne Stützräder
Köln (dpa/tmn) Laufräder schulen das Gleichgewicht und die Geschicklichkeit. Sie bereiten daher gut aufs Fahrradfahren vor. Sie eigneten sich für Kinder ab etwa zweieinhalb bis drei Jahren, erläutert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln.
Sind die Kinder sicher in der Lage, ihr Gleichgewicht zu halten, zu lenken, auf- und abzusteigen und zu
bremsen, könnten sie aufs Fahrrad umsteigen. Meist sei das ab vier bis fünf Jahren der Fall.
Von Fahrrädern mit Stützrädern rät die BZgA dagegen ab. Die vermeintlichen Hilfsmittel erschwerten die Schulung
des Gleichgewichts und führten vor allem bei schnellem Kurvenfahren häufig zu schweren Stürzen.
Mehr zum Thema: dpaq.de/bzga_laufrad